Gebäudeenergiegesetz

Austauschpflicht nach GEG (früher EnEV) – Vorab noch hohe Förderung sichern

Viele alte Heizkessel für Öl und Gas stehen Ende 2021 vor dem Aus. Die Austauschpflicht ist im Gebäudeenergiegesetz (GEG – früher EnEV) geregelt. Wenn der Heizkessel älter als 30 Jahre ist, muss er in vielen Fällen ausgewechselt werden. Von der Austauschpflicht betroffen sind nun Kessel aus dem Einbaujahr 1991. Doch es lohnt sich, schon früher über einen Austausch nachzudenken. Denn nur für einen rechtzeitigen Heizungstausch gibt es die maximale Förderung bis zu 45 %.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) macht Ernst mit Uralt-Heizkesseln. Auch das seit Januar 2016 geltende Effizienzlabel für Heizkessel, die älter als 15 Jahre sind, weist mit seinen Effizienzklassen von E bis A++ auf ineffiziente Heizkessel hin. Etwa 70 Prozent dieser Heizungen werden nur die Effizienzklassen C, D oder E erreichen und gelten damit als ineffizient. Bereits hier sollten Hausbesitzer über einen Austausch nachdenken.

Für welche Heizungen besteht Austauschpflicht?

Das GEG schreibt in § 72 eine Austauschpflicht für viele 30 Jahre alte Ölheizungen oder Gasheizungen vor. Die Austauschpflicht gilt für Heizungen mit einem Konstant-Temperatur-Kessel und einer Nennleistung von 4 bis 400 kW. Brennwertkessel oder Niedertemperaturkessel, die in dieser Zeit eher selten eingebaut wurden, sind von einem Austausch nicht betroffen. Auch Anlagen zur ausschließlichen Warmwasserbereitung dürfen bleiben. Von der Austauschpflicht ausgenommen sind Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, die ihr Haus seit 1. Februar 2002 selbst bewohnen, sofern das Gebäude nicht mehr als 2 Wohnungen aufweist. Damit gilt die Austauschpflicht zunächst vor allem für vermietete Gebäude. Tauschen müssen aber auch selbstnutzende Eigentümer, wenn das Gebäude mehr als 2 Wohnungen hat oder wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurde. Als Frist für den Austausch gelten 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang. Eine Ausnahmeregelung besteht ebenfalls, wenn der Austausch unwirtschaftlich ist, beispielsweise wenn ein Haus in der Heizperiode nur sporadisch genutzt wird oder wenn ein Abriss ansteht. Insgesamt sind von einem Austausch in nächster Zeit rund 2 Millionen Konstant-Temperatur-Kessel betroffen. Wer die Frist verpasst, dem drohen hohe Bußgelder.

Aktuelles